Wichtige Hinweise für Teilnehmende aus Deutschland
Wir weisen Sie darauf hin, dass Organisation und Kosten für evtl. Begleitpersonen sowie die Kosten für ein etwaiges Begleitprogramm nicht übernommen werden.
Die Beurteilung, inwiefern die von Sanofi übernommenen Kosten von Ihnen steuerrechtlich zu berücksichtigen sind, obliegt Ihnen bzw. sollte durch Ihre Steuerberatung erfolgen.
Reisebuchungen zur Veranstaltung sollen vorrangig durch die von Sanofi beauftragte Agentur MKS vorgenommen werden und erfolgen gemäß der Vorgaben des FSA-Kodex Fachkreise. Es werden nur Buchungen übernommen, die im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen (Flug: Economy, günstigster Tarif; Bahn: 2. Klasse, günstigster Tarif; Übernachtung: max. 4 Sterne). Die Kostenübernahme der Übernachtung erfolgt im Rahmen eines von Sanofi zur Verfügung gestellten Hotelkontingentes, welches durch MKS verwaltet wird. Sie ist zudem abhängig von Ihrer Anreisedauer zum Veranstaltungsort und wird individuell geprüft.
Soweit im Zusammenhang mit der Teilnahme Aufwendungen für Reise/Transfer entstehen, können angemessene Reise-/Transferkosten gegen Vorlage entsprechender Belege gesondert von Sanofi erstattet werden. Als angemessen gelten insbesondere Pkw-Fahrtkosten in Höhe der steuerrechtlich zugelassenen pauschalen Kilometersätze je Fahrtkilometer für Dienstreisen (0,30 EUR/km; maximale Abrechnung von 600 km Gesamtstrecke), Kosten für öffentliche Verkehrsmittel sowie Kosten des ÖPNV.
Ihre Teilnahme wird erst mit vollständig ausgefüllter Online-Anmeldung gültig. Für angestellte Mitarbeiter*innen einer Klinik oder öffentlich-rechtlichen Einrichtung ist die Genehmigung der Verwaltung/des Dienstherrn auf beigefügter Dienstherrngenehmigung zwingend erforderlich für die Gültigkeit der Anmeldung.
Ihre angegebenen Daten werden durch die Sanofi-Aventis Deutschland GmbH („Sanofi“) ausschließlich zur Anmeldung und Organisation der vorgenannten Veranstaltung verarbeitet.
Wir weisen darauf hin, dass die Veranstaltung aufgezeichnet werden kann. Dies beinhaltet die audiovisuelle Aufnahme der Referent*innen sowie ggf. eine Audioaufnahme der Kommunikation der Teilnehmer*innen mit den Referent*innen und/oder dem Veranstalter im Rahmen der jeweiligen Vorträge. Sofern Sie als Teilnehmer im Rahmen der Vorträge eine Kommunikation führen (z. B. Fragen an eine/n Referent*in stellen), wird dies von der Audioaufnahme erfasst. Es steht Ihnen frei, Ihre Frage(n) anonym oder unter Angabe Ihres Namens zu stellen. Alternativ können Sie Ihre Frage(n) auch schriftlich dem/r Moderator*in einreichen. Die Aufnahmen werden durch Sanofi zum Zwecke der Aufbereitung und Bereitstellung als OnDemand Videos, zur internen Schulung sowie zur Dokumentation verwendet.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei Sanofi entnehmen Sie bitte der Internetseite: www.sanofi.de/de/datenschutz
Übermittlung Ihrer Daten im Zusammenhang mit Ihrer Reiseorganisation
Sofern Sie sich für eine Hotelübernachtung und/oder Reisebuchung durch Sanofi anmelden, weist Sanofi darauf hin, dass zu diesem Zweck Ihre personenbezogenen Daten an Dritte (z. B. Reisebüro, Hotel, Fluggesellschaft) zum Zwecke der Vertragserfüllung (Reiseorganisation) übermittelt werden. Diese Übermittlung kann auch in Länder erfolgen, die kein vergleichbares Datenschutzniveau wie in der Europäischen Union aufweisen.
Genehmigung des Dienstherrn/Trägers der medizinischen Einrichtung/Nebentätigkeit
Falls zutreffend, hat der Teilnehmer seinen Dienstherrn und die Verwaltungsleitung seiner Anstellungseinrichtung über die wesentlichen Umstände der beabsichtigten Teilnahme (Umfang der Interaktion, Höhe der Kostenübernahme/-erstattung) umfassend informiert. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass die entsprechenden Genehmigungen eingeholt und dokumentiert werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine im Rahmen der dienstrechtlichen Bestimmungen erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung einzuholen.
Hinweise zum Trennungs- und Transparenzprinzip
Die Parteien bestätigen, dass mit der Teilnahmevereinbarung/Anmeldung keinerlei Einfluss auf Umsatzgeschäfte, Beschaffungsvorgänge/Preisgestaltungen des Teilnehmers und/oder seiner Anstellungskörperschaft genommen wird und auch keinerlei diesbezügliche Erwartungen bestehen.
Als Mitglied des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) unterliegt Sanofi bzw. unterliegen die mit Sanofi verbundenen Unternehmen dessen Kodizes. Zur Umsetzung dieser Kodizes, insbesondere des FSA-Transparenzkodex (siehe auch den Info-Flyer Transparenzkodex des FSA, abrufbar unter https://www.fsa-pharma.de/service/downloads/), ist Sanofi bzw. das jeweilige mit ihm verbundene Unternehmen verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation, Kategorisierung und Zuordnung der geldwerten Leistungen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Dies geschieht unter Einhaltung der relevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben. Der FSA-Transparenzkodex ist anwendbar auf die Erfassung und Offenlegung von geldwerten Leistungen, die mit verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln i. S .d. § 48 Arzneimittelgesetz im Zusammenhang stehen.
Die Offenlegung derjenigen zu veröffentlichenden Daten, die gemäß Transparenzkodex der Kategorie „Individuell“ zuzuordnen sind, erfolgt ausschließlich nur nach separat erteilter schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners. Hierzu erhält der Vertragspartner nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres eine kategorisierte Aufstellung der ihm zugewendeten geldwerten Leistungen zur Prüfung. Gleichzeitig wird mit diesem Schreiben die Erteilung der schriftlichen Einwilligung zur Offenlegung durch Sanofi bzw. des mit Sanofi verbundenen Unternehmens erbeten. Sofern der Vertragspartner eine juristische Person ist, entfällt das Erfordernis der Einholung der Einwilligung in die Veröffentlichung dieser Daten.